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Hauptzollamt Braunschweig zieht Jahresbilanz 2015

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1,39 Mrd. Euro aus Einnahmen für einen leistungsfähigen Staat / Schadenssumme in Höhe von 13,5 Mio. Euro auf dem Gebiet der Schwarzarbeitsbekämpfung aufgedeckt / Volumen der eingehenden Vollstreckungsersuchen bei 320 Mio. Euro

Einnahmen für Ausgaben – Der Zoll als Einnahmeverwaltung des Bundes

Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Foto: Hauptzollamt Braunschweig

„Der Zoll ist seit jeher eine Einnahmeverwaltung. Mit unserem Jahresergebnis 2015 können wir nahtlos an unsere Erfolge der Vorjahre anknüpfen. Die Zahlen sprechen für sich.“, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig. In einem Zuständigkeitsbezirk von 9.300 qkm vereinnahmten 550 Zöllnerinnen und Zöllner rund 1,39 Mrd. Euro. Einnahmen, die zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Staates beitragen.

Auf die klassische Steuer für die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union – den Zoll – entfielen dabei rund 81 Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer betrug 803,6 Mio. Euro.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die noch umfangreicheren Einnahmen aus der Erhebung der Verbrauchsteuern.

Energiesteuer: 18 Mio. Euro
Stromsteuer: 148 Mio. Euro
Steuererträge aus alkohol- und kaffeehaltigen Waren: 127,6 Mio. Euro
Tabaksteuer: 0,45 Mio. Euro
andere Verbrauchsteuern 1,7 Mio. Euro

Verbrauchsteueraufkommen insgesamt: 295,75 Mio. Euro
(Die Aufstellung enthält gerundete Werte.)

Im Rahmen der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer nahm das Hauptzollamt Braunschweig rund 209 Mio. Euro ein.

Bundesweit flossen dem Bundeshaushalt durch die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr Einnahmen von über 133 Milliarden Euro zu. Das entspricht etwa der Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes.

Sicherung der Sozialsysteme – der Zoll gegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft Arbeitsplätze, erhöhen die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gehen gegen dieses Ungleichgewicht vor:

Durch die FKS kam es im vergangenen Jahr zu 8.000 Personenbefragungen und 880 Prüfungen von Geschäftsunterlagen. Der festgestellte finanzielle
Schaden aus den daraus resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 17,5 Millionen Euro.

Sicherheit für Staat und Bürger durch Kontrollen in Inland
Mit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU wurden die Warenkontrollen des Zolls an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft. Seitdem sind diese Grenzen weder für den gewerblichen Warenverkehr noch für den privaten Reiseverkehr ein Hindernis.

Allerdings sind nicht alle Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der EU vollständig harmonisiert worden. Beispielsweise gelten bei den sogenannten „Verboten und Beschränkungen“ (das sind z.B. Vorschriften über Betäubungsmittel, Arzneimittel, Waffen, radioaktive Stoffe, Abfälle, gewerblicher Rechtsschutz und Artenschutz) in den einzelnen Mitgliedstaaten immer noch nationale Vorschriften. Die Überwachung solcher Ein- und Ausfuhrverbote und die Bekämpfung des Schmuggels von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Zigaretten, Branntwein, Kfz-Kraftstoffe, etc.) sind die Tätigkeitsschwerpunkte einer Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV).

Jin Ling: Nur für den Schmuggel produziert. Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Jin Ling: Nur für den Schmuggel produziert. Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Die Zöllnerinnen und Zöllner der KEV beim Hauptzollamt Braunschweig führten über 12.300 Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Dabei wurden 676.254 Stück Schmuggelzigaretten bzw. Zigarren und Zigarillos sowie 123 Kilogramm Rauchtabak beschlagnahmt. Ein Steuerschaden von über 91.300 Euro konnte so verhindert werden.

Über 700 Kraftstoffkontrollen führten zu 57 Beanstandungen. Entweder waren die Freigrenzen für in die EU verbrachtes Mineralöl überschritten oder es wurde Heizöl statt Diesel zum Betrieb von Fahrzeugen genutzt. Für 5.800 Liter Mineralöl wurden hier rund 2.800 Euro Steuern festgesetzt.

Die Vollstreckung durch den Zoll
Die zentrale Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Braunschweig treibt Forderungen bei, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden. Das Auftragsvolumen der eingehenden Vollstreckungsersuchen liegt bei 320 Mio. Euro. Beigetrieben werden Forderungen für die Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, weitere Sozialbehörden sowie für die Zollverwaltung. Im Jahr 2015 worden so rund 74,42 Mio. Euro beigetrieben.

Nicht immer können die Vollziehungsbeamten geschuldete Beträge in bar kassieren. Kommt es dann zur Pfändung von Wertgegenständen beim Schuldner, werden diese zum Teil über das virtuelle Auktionshaus unter www.zoll-auktion.de verkauft. Die so erzielten Verwertungserlöse lagen im vergangenen Jahr bei ca. 39.300 Euro.

Die Zollämter – Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr
Von der Containerladung bis zum Postpaket – die Warenabfertigung ist eine zöllnerische Kernaufgabe. Dass internationale – also grenzüberschreitende – Warenströme so barrierefrei wie möglich fließen können, verdanken wir den Kolleginnen und Kollegen bei den Zollämtern.

In der Region sind Zollämter an den folgenden Standorten vertreten: Braunschweig, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim und Wolfsburg.

In Zeiten von „E-Commerce“ steigend: Das Abfertigungsvolumen im Postverkehr. Kommt ein Paket aus dem nichteuropäischen Ausland nach Deutschland, darf der Zoll die Sendung trotz Brief- und Postgeheimnis öffnen lassen und den Inhalt prüfen. Nicht immer ist im Internet klar ersichtlich, ob Bestellungen aus dem Ausland versendet werden. Ob und in welcher Höhe Abgaben anfallen ist anschaulich unter www.zoll.de – in der Rubrik „Bestimmungen im Postverkehr“ – erläutert.

Echtes Leopardenfell: Ein geschmackloser Bettvorleger. Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Echtes Leopardenfell: Ein geschmackloser Bettvorleger. Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Weitere Problemfelder bei der Warenabfertigung im Postverkehr sind die Einfuhren von Arzneimitteln und Plagiaten sowie die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Der Zoll rät in diesem Zusammenhang schon vor der Bestellung im Internet genau zu prüfen, inwiefern Warenlieferungen unzulässig sein könnten. Die Zöllnerinnen und Zöllner der örtlichen Zollbehörden beraten Sie gern.

Onlineshoppen ist einfach – mit wenigen Klicks ist das gewünschte Produkt bestellt. Bei Sendungen aus einem Nicht-EU-Land muss die bestellte Ware jedoch durch den Zoll. Die neue App „Zoll und Post“ hilft, hier die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.

Zusätzlich wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich oder verboten sein könnten. Oftmals handelt es sich bei den besonders günstigen Angeboten nicht um Originalware, sondern um gefälschte und teils minderwertige Billigprodukte.

Die neue App „Zoll und Post“ ist ab sofort kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar.

Der Prüfungsdienst
Steuerfestsetzungen beruhen häufig auf Angaben, die Beteiligte selbst gemacht haben. Eine sofortige Überprüfung dieser Angaben ist aus Zeitgründen oft nicht möglich.

Zoll- und Verbrauchsteuerprüfungen in den Betrieben werden in der Regel durchgeführt, um nachträglich einen oder mehrere eigentlich abgeschlossene Vorgänge nochmals dahingehend zu prüfen, ob steuerlich alles korrekt abgelaufen ist.

Aufgrund der Betriebsprüfungen und Steueraufsichtsmaßnahmen durch die Belegschaft des Hauptzollamts Braunschweig wurden 30,8 Mio. Euro nacherhoben und rund 656.000 Euro erstattet.


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