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Vortrag über neue Pflegegrade und Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Vortrag über neue Pflegegrade und Pflegebedürftigkeitsbegriff

Foto: DAK

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II stellt die Bundesregierung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage. Dazu findet am Donnerstag, 23. Februar, von 16 bis 18 Uhr, im Pflegestützpunkt des Seniorenbüros der Stadt Braunschweig, Kleine Burg 14, eine Informationsveranstaltung statt. Es wird erläutert, was sich verändert hat und was sich noch verändern wird. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer: (0531) 470-3342 oder per Email pflegestuetzpunkt@braunschweig.de ist erforderlich da maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Platz finden.

Bisher bezog sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Mit dem neuen Gesetz erhalten nun auch Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demenziell erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich dann nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt, sondern im Wesentlichen daran, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist.


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