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Energieversorger dürfen Abschläge nicht jederzeit ändern

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Energieversorger dürfen Abschläge nicht jederzeit ändern

Logo: Marktwächter Energie

Abschläge für Strom und Gas sorgen immer wieder für Ärger. Eigentlich sollen sie eine Anzahlung auf die gelieferte Energie sein und Kunden vor hohen Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode schützen. Setzt ein Energieversorger die Abschläge jedoch zu hoch an, gewährt ihm der Kunde quasi eine Art Darlehen. Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie Abschläge zu berechnen sind. Dazu gehört auch: Ein Energieversorger darf die Abschläge nicht mitten in der laufenden Abrechnungsperiode ändern.

Der Marktwächter Energie hat deshalb zwei Anbieter abgemahnt. Von beiden Lieferanten liegt der Verbraucherzentrale ein Brief vor, in dem Kunden aufgefordert werden, in Zukunft einen deutlich höheren Abschlag zu zahlen. Begründung: Das Unternehmen habe aktuelle Informationen zum Stand des Stromzählers erhalten und festgestellt, dass deutlich mehr Strom verbraucht wird als erwartet.

Entscheidendes Kriterium für die Berechnung von Abschlägen ist laut Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen, jedoch grundsätzlich der Verbrauch im vorausgegangenen Abrechnungszeitraum. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dem Lieferanten aktuellere Daten vorliegen. „Solange keine neue Abrechnung erstellt wurde, ist der Abrechnungszeitraum auch nicht beendet und es müssen die alten Werte berücksichtigt werden“, so Preuschoff.

Allerdings kann es für Kunden im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, sich auf eine Erhöhung der Abschläge einzulassen. Ist der Verbrauch tatsächlich deutlich angestiegen, droht am Ende der Abrechnungsperiode schließlich eine hohe Nachzahlung. „Der Kunde muss einer solchen Erhöhung aber auf jeden Fall zustimmen, der Lieferant kann dies nicht einseitig festlegen“, betont Preuschoff.

Bevor Verbraucher sich für eine Anpassung der Abschläge entscheiden, sollten sie zudem genau prüfen, ob die Angaben des Lieferanten korrekt sind und sich am Stromzähler tatsächlich ein höherer Verbrauch ablesen lässt.

Öffnungszeiten: Mo + Do 10 – 18 Uhr, Di 10 – 14 Uhr und nach Vereinbarung (Langer Hof 6, Braunschweig)


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