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Mietspiegel wird dieses Jahr fortgeschrieben

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Foto: shop.robertkneschke.de / pixelio.de

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Der qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Braunschweig soll 2016 fortgeschrieben werden. Dies teilte heute Stadtbaurat Heinz Leuer mit, der dazu auch eine Ratsanfrage beantwortete. Der Mietspiegel wurde 2014 unter Beteiligung von Verbänden und mit Unterstützung eines wissenschaftlichen Instituts erstellt. Die Gültigkeit läuft im Sommer aus, daher ist eine Fortschreibung notwendig.

Eine Fortschreibung erfolgt durch eine Stichprobe oder durch die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (§ 558 BGB). Diese von der Stadtverwaltung und der Mehrzahl der Verbände angestrebte Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex ist in den vergangenen Wochen öffentlich kontrovers diskutiert worden, da nicht alle Verbände sie befürworten. Die Stadt versucht eine gemeinsame Linie mit allen Verbänden zu finden, um bei diesem wichtigen Thema möglichst großes Einvernehmen zu erreichen, und hat deren Vertreter in der vergangenen Woche zu einem Termin gebeten.

„Unabhängig davon werde die Verwaltung dem Rat am 21. Juni 2016 die Fortschreibung vorschlagen“, sagte Stadtbaurat Leuer. Auch wenn ein oder mehrere Verbände nicht zustimmen sollten, könne die Stadt auch allein die rechtssichere Fortschreibung gewährleisten. Die Zustimmung der Verbände sei nicht zwingend. „Es ist wichtig, dass wir in einer Situation, die von großer Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt und steigenden Mieten geprägt ist, dringend weiter einen qualifizierten Mietspiegel brauchen“, sagte Leuer. Deshalb solle der Mietspiegel jetzt auf alle Fälle fortgeschrieben werden.

Der Verwaltung sei sehr wohl bewusst, dass die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen unterschiedlich ist, so der Stadtbaurat weiter. Aus Zeitgründen sei zum Erhalt eines qualifizierten Mietspiegels derzeit jedoch nur die Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex möglich. Die Verwaltung habe daher den Vertretern der Interessenverbände eine vorgezogene Neuerstellung des Mietspiegels für 2017 vorgeschlagen. Turnusmäßig wäre eine Neuerstellung für einen qualifizierten Mietspiegel erst 2018 wieder vorgeschrieben. Die Rückmeldungen der Verbände dazu gehen derzeit ein.

Die Stadt hat in der Vergangenheit den qualifizierten Mietspiegel in Kooperation mit Haus und Grund, dem Mieterverein und der Wohnungswirtschaft erstellt und dabei ein wissenschaftliches Institut mit der Datenauswertung beauftragt. Die Kosten von 50.000 Euro hat zur Hälfte die Stadt, zur anderen Hälfte die Verbände getragen. Der qualifizierte Mietspiegel ist zwei Jahre gültig. Er kann aber einmal für weitere zwei Jahre verlängert werden, bei der Erstellung 2014 also im Jahr 2016 bis zum Jahr 2018.

Der Mietspiegel ist ein Instrument, das durch die Beschreibung ortsüblicher Mietpreise in einer Stadt eine Orientierung über die Angemessenheit von Mieten bietet und damit ein Orientierungsrahmen sowohl für Mieter als auch Vermieter. Im Unterschied zu einem einfachen Mietspiegel werden strenge Fristen und eine wissenschaftliche Auswertung der Mietdaten gefordert. In Gerichtsverfahren hat der qualifizierte Mietspiegel ein deutlich größeres Gewicht als ein einfacher Mietspiegel.


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